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Allgemeine Hinweise zur Entsorgung
Elektro- und Elektronikgeräte werden mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet.

Das Symbol weist darauf hin, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern einer getrennten Müllsammlung zugeführt werden müssen. Denn die in Elektroaltgeräten enthaltenen Stoffe können und sollten wiederverwendet werden. Darüber hinaus müssen Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe zerstörungsfrei getrennt werden. Information zur richtigen Entsorgung von Altbatterien, Altakkumulatoren und Lampen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.  
Bitte beachten Sie, dass Sie für das Löschen sämtlicher personenbezogener Daten auf Ihrem Altgerät selbst verantwortlich sind.  
Unsere WEEE Registernummer lautet DE 35581348. 

Hinweise zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten 

Wir sind nach § 17 Absatz 1 und 2 des Elektro- und Elektronikgesetzes zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet. Sie können Ihre Elektro-Altgeräte aber auch kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen (sog. Wertstoffhöfe) in Ihrer Nähe abgeben. 
Auf Wunsch nehmen wir beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes ein Elektro-Altgerät, bei dem mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Großgerät) am Ort der Ablieferung des Neugeräts (z. B. Ihrem Privathaushalt) oder mittels Paketversand kostenlos zurück, sofern es sich bei einem der vorstehend aufgezählten Geräte um die gleiche Geräteart handelt, dass im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt.  
Kleingeräte, Lampen, kleine IT- und Telekommunikationsgeräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt sowie Geräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, können Sie beim Kauf eines vergleichbaren Neugeräts unentgeltlich an uns zurückschicken.  
Unabhängig vom Kauf eines neuen Elektrogerätes können Sie bis zu drei Altgeräte, das in keiner Abmessung größer als 25 cm ist, unentgeltlich an uns  zurückschicken. 
Um ein Versandlabel zu erhalten, wenden Sie sich bitte vorab unter info@remember.de an unseren Kundenservice. Bitte verpacken Sie das Altgerät transportsicher. Nutzen Sie hierfür ein stabiles Paket und stellen Sie sicher, dass der Inhalt nicht frei beweglich ist. Bei Bedarf sollte Füllmaterial (etwa alte Zeitungen) hinzugegeben werden. Beachten Sie auch die Versandbedingungen unseres Transportdienstleister.

Entsorgung von Altbatterien und Altakkumulatoren 
Das nachfolgende Symbol mit der durchgekreuzten Mülltonne auf Batterien und Akkus zeigt, dass diese nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern getrennt gesammelt werden müssen.

Unter diesem Symbol finden Sie bei schadstoffhaltigen Batterien zusätzlich das chemische Symbol des Schadstoffes mit folgender Bedeutung: Pb:
  • Batterie enthält Blei  
  • Cd: Batterie enthält Cadmium  
  • Hg: Batterie enthält Quecksilber  
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z. B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden.  
Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder in unserem Versandlager (KF Design GmbH, Nauenweg 36, 4805, Krefeld) oder bei Stellen in Ihrer unmittelbaren Nähe (z. B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben.

Entsorgung von Altlampen 
Altlampen sind separat zu Entsorgen.

Ihre Altlampen können Sie einfach an einer von Tausenden Lightcycle Sammelstellen abgeben. Damit helfen Sie, wichtige Ressourcen zu schonen, denn bis zu 90 Prozent der Bestandteile von Altlampen können wiederverwertet werden. 
 
Sammelstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Informationen zur Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 Abs. 3 ElektroG (Sammelquote) und § 22 Abs. 1 ElektroG (Verwertungsquoten):
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz veröffentlicht einmal im Jahr detaillierte Informationen und Daten zu Elektro- und Elektronikgeräten und die in Deutschland erreichten und an die EU-Kommission zu übermittelnden quantitativen Zielvorgaben. Diese finden sie unter dem folgenden Link: